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Am 28. September 2011 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Bundestags die Einstellung des ELENA Verfahrens beschlossen. Nach der am 4. November 2011 erfolgten Zustimmung des Bundesrates, sowie der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und nun erfolgten Verkündung im Bundesgesetzblatt, werden die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet. Es müssen somit keine Meldungen mehr an die zentrale Speicherstelle (ZSS) in Würzburg erfolgen. Der Dienst wird nach Angaben der ZSS ab Montag, dem 05. Dezember 2011, 10:00 Uhr von außen nicht mehr erreichbar sein. Wenn Unternehmen nach Einstellung des Verfahrens noch Daten senden, werden sie eine automatisierte Fehlermeldung erhalten, die dann aber keine Reaktion seitens der Betriebe mehr erfordert. Am 08. Dezember 2011 wurden die bisher gespeicherten Daten von der Speicherstelle gelöscht.
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